Was erledige ich wo?

Mitgliedschaft in der Bayerischen Architektenversorgung; Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Architektenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.


Die Bayerische Architektenversorgung (BArchV) ist zuständig für Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

Sie ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitglieder der Bayerische Architektenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Gehören Sie einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz an, beginnt Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk mit dem Tag Ihrer Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste. Die jeweilige Architektenkammer informiert das Versorgungswerk über Ihre Eintragung.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.

Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk besteht über die gesamte Dauer Ihrer Zugehörigkeit in einer dieser Architektenkammern. Folglich endet Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk erst, wenn Sie keiner dieser Architektenkammern mehr angehören. Zudem können Sie die Mitgliedschaft auf Antrag durch Befreiung beenden, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  • Pflichtmitgliedschaft in einer der Architektenkammern in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz
  • Keine Berufsunfähigkeit

Besonderheit für Absolventinnen und Absolventen: Für diesen Personenkreis kann die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk bereits ohne Kammerzugehörigkeit beginnen, wenn nachfolgende Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
  • Ausüben einer praktischen Tätigkeit in der Fachrichtung, die zur Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz berechtigt
  • Mitteilen dieser Mitgliedschaftsvoraussetzungen

Nach Eintragung in der Architekten- oder Stadtplanerliste werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BArchV übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BArchV ist vom neuen Mitglied der Erhebungsbogen auszufüllen und an die BArchV zu senden. Der ausgefüllte Erhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands benötigt.

Das Mitglied erhält von der BArchV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

Für Absolventinnen und Absolventen beginnt die satzungsrechtliche Mitgliedschaft rückwirkend zum Vorliegen der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, wenn der Erhebungsbogen innerhalb von drei Monaten danach bei der BArchV eingeht. Sonst mit dem Tag des Eingangs des Erhebungsbogens.

wenige Tage

  • Nachweis über erfolgreichen Studienabschluss in einer der Fachrichtungen Architektur, Landschaftsarchitektur, Innenarchitektur oder Stadtplanung
    <p>Dieser Nachweis in Kopie ist nur bei den Absolventinnen und Absolventen erforderlich.</p>

keine

 

Verwaltungsgerichtliche Klage


Stand: 03.01.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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