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Integrationskurs; Beantragung der Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags

Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.


Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine obere deutsche Bundesbehörde und ist für die Rückerstattung des Kostenbeitrags zuständig.

Voraussetzung ist, dass Ihr Integrationskurs kostenbeitragspflichtig waren und innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung Ihrer ersten Teilnahmeberechtigung Ihr „Zertifikat Integrationskurs“ erreicht haben. Dafür müssen Sie den Sprach- und Orientierungskurs mit den Abschlusstests („Deutsch-Test für Zuwanderer“ und "Leben in Deutschland") erfolgreich abschließen.

Ihren Kostenbeitrag haben Sie an Ihren Kursanbieter gezahlt.

Wenn Sie durchgängig kostenlos am Integrationskurs teilgenommen oder das „Zertifikat Integrationskurs“ nicht erreicht haben, erhalten Sie keine Rückerstattung.

Die Rückerstattung erfolgt anteilsmäßig, soweit Sie nicht während des ganzen Integrationskurses von den Kostenbefreit waren.

Ihren Antrag reichen Sie online oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein.

Eine Rückerstattung können beantragen:

  • Personen, die ihren Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs und die jeweiligen Abschlusstests) innerhalb von 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben

Weitere Voraussetzungen:

  • die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs (Sprach- und Orientierungskurs), bescheinigt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittels „Zertifikat Integrationskurs“
  • Antragstellende (erfolgreiche Kursteilnehmende) müssen Kostenbeitrag selbst gezahlt haben (keine Rückerstattung bei Kostenbefreiung)

Den Antrag auf Rückerstattung können Sie online oder schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.

Onlineverfahren:

  • Füllen Sie den Online-Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags für den Integrationskurs aus.
  • Laden Sie eine Kopie Ihres Zertifikats Integrationskurs als Datei hoch (PDF, JPG und PNG möglich, auch als Scan oder Foto).
  • Nach Anmeldung über Ihr Nutzerkonto und Bestätigung mit der Online-Funktion Ihres Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels können Sie den Antrag absenden.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
  • Bei positiver Bewilligung erhalten Sie die Rückerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.

Schriftlich per Post:

  • Sie können das Formular auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das unterschriebene Formular zusammen mit einer Kopie Ihres Zertifikats Integrationskurs per Post an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.
  • Bei positiver Bewilligung erhalten Sie die Rückerstattung auf das von Ihnen angegebene Konto.
     

  • Erfolgreicher Abschluss des Integrationskurses innerhalb von 2 Jahren nach erstmaliger Ausstellung der Teilnahmeberechtigung

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Wochen bis mehrere Monate

  • Erforderliche Unterlage/n
    <p>Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:</p> <ul><li>Zertifikat Integrationskurs (als Kopie)</li></ul>

keine

 

  • Verweis auf allgemein geltende Rechtsbehelfe inklusiver. Hinweis auf Klagemöglichkeit im Fall rechtlich vorgesehener Genehmigungsfiktion
  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Stand: 05.11.2022
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)

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